Briefe zur AKM

Volksmusik und das Problem AKM

Klaus Karl aus Oberösterreich schrieb

Nach mehr als 10-jährigem Bemühen habe ich endlich eine vernünftige Regelung mit der AKM erreicht:

Wenn bei einer Veranstaltung wie z.B. einem Volksmusik-Abend oder Volkstanzfest Stückln von mir gespielt werden (egal von wem), sind an die AKM keine Gebühren mehr zu entrichten. Ausnahme: Tonträger. Man kann sich nicht vorstellen, wie hartnäckig sich der AKM-Vorstand dagegen gesträubt hat. Letztlich haben wahrscheinlich die Argumente: Mögliche neue Mitglieder aus der Volksmusik-Ecke, bzw. andere Gesetze der Volksmusik den Ausschlag gegeben.

Verschiedene Volksmusik-Gruppen haben zu meiner großen Freude schon einzelne meiner Stückln in ihr Spielgut aufgenommen; das kann bedeuten, dass sie irgendwann einmal Volksgut werden - von Anfang an mein heimlicher Wunsch! Mit diesem Schritt wurde wahrscheinlich ein Stolperstein in dieser Richtung aus dem Weg geräumt.

Die Regelung gilt zunächst nur für mich, aber jedes AKM-Mitglied bzw. jeder neue Mitgliedswerber kann sich darauf berufen und das Gleiche verlangen.

Volker Schöbitz aus Niederösterreich schrieb

Ich hab mir bei der AKM die Rechte an Live-Veranstaltungen vorbehalten. Das heißt in der Praxis, dass ich von einem Stadthallenkonzert, in dem meine Stücke rauf und runter gespielt werden, nix krieg (schluchz, heul). Bei Live-Sendungen krieg ich aber schon was, weil das ja ausgestrahlt wird. Wenn aber jemand bei einem Volkstanzfest meine Stückln spielt, geht das die AKM nix an.

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