Brief an die AKM

Volksmusik und das Problem AKM

Am 23. März 2006 schrieb ich an die AKM folgenden Brief:

Klosterneuburg, am 23. März 2006

An die AKM
Geschäftsstelle Wien C
Frau Andrea Wagensonner
Baumannstraße 10
1030 Wien
 
Betr.: Ihr Schreiben vom 14. 3. 2006-03-22
Nachmeldung von Veranstaltungen

Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin Obmann der Volkstanzgruppe Klosterneuburg, die von Zeit zu Zeit Abende oder Volkstanzfeste ausschließlich mit überlieferter Volksmusik veranstaltet.
Mit Verwunderung habe ich Ihr Schreiben vom 14. 3. 2006 gelesen, ich solle diverse Veranstaltungen nachmelden. In der mir zugesendeten AKM-Anmeldekarte ist nur vorgesehen der „entgeltliche Erwerb einer Aufführungsbewilligung“ für „alle von der AKM verwalteten Werke“. Ein anderer Zweck dieser Karte ist nicht vorgesehen bzw. nicht ersichtlich. Wie soll ich daher Veranstaltungen melden, die für mich offensichtlich die AKM nicht betreffen, weil keine „von der AKM verwalteten Werke“ gespielt werden? Und warum soll ich derartige Veranstaltungen überhaupt melden? In welchem Gesetz ist das vorgesehen?
Soweit mir bekannt ist, ist die AKM Verwalter derjenigen Autoren, Komponisten und Musikverleger, die auch der AKM beigetreten sind bzw. ihre Rechte an die AKM abgetreten haben. Für andere Werke bzw. für Werke, deren Autoren mehr als 70 Jahre verstorben sind, hat die AKM keinerlei Rechte. Das gilt vor allem für Werke der überlieferten Volksmusik, deren Urheber ja im Regelfall nicht bekannt sind, aber auch für Werke, deren Autoren entweder nicht der AKM beigetreten sind oder zwar beigetreten sind, aber sich das Recht der öffentlichen Aufführung zurückbehalten haben.
Alle mir bekannten in Österreich überlieferten Volkstänze samt ihren überlieferten Melodien fallen unter den Begriff „Werke der überlieferten Volksmusik“. Und diese Volkstänze zu pflegen, ist die Aufgabe der Volkstanzgruppe Klosterneuburg.
Wir veranstalteten am 5. 11. 2005 zum 38. Mal unseren jährlichen Leopolditanz. Seit 38 Jahren haben wir ihn der AKM nicht gemeldet, weil ja keine AKM-pflichtigen Werke aufgeführt werden, und haben folgerichtig auch nie Tantiemen bezahlt. Anfangs kam öfters ein Kontrollor, um dies zu kontrollieren. Zumindest einmal hat einer den Saal verlassen mit dem verärgerten Kommentar: „Die spielen ja lauter Blödsinn!“ Es tut mir zwar leid, dass dieser Kontrollor unsere überlieferte Volksmusik als Blödsinn bezeichnet hat, ich verstehe aber auch seinen Ärger, dass er uns keine AKM-pflichtigen Werke nachweisen konnte.
Den nächsten Leopolditanz werden wir voraussichtlich am 11. November 2006 veranstalten, Sie sind gern eingeladen, zu kontrollieren, ob meine Angaben der Wahrheit entsprechen, ich werde ihn aber wieder der AKM nicht melden, da ich mich damit ja nur verpflichte, das tarifliche Aufführungsentgelt zu bezahlen. Ich besitze Mitschnitte der letzten drei oder vier Leopolditänze. Sie sind gern eingeladen, mich zu besuchen und diese bei mir anzuhören bzw. zu überprüfen.
Meine Familienmusik hat im Vorjahr eine CD aufgenommen, ausschließlich mit selbstkomponierten Werken und mit Werken der überlieferten Volksmusik. Zwei der Stücke hat unser Mitglied und Freund Volker Schöbitz komponiert, der zwar der AKM beigetreten ist, aber sich das Recht der öffentlichen Aufführung ausdrücklich zurückbehalten hat. Selbstverständlich haben wir diese CD der Austro-Mechana gemeldet, die dies auch bestätigt hat. Bei einem Life-Auftritt im Gasthaus Trat haben wir, ohne Eintritt zu verlangen, diese CD vorgestellt, sie nicht abgespielt, sondern life, ohne vorher festgelegtes Programm die Stücke der CD und weitere vergleichbare Stücke gespielt. Da keinerlei geschützte Werke gespielt wurden, war ich nicht verpflichtet, diese Veranstaltung der AKM zu melden, habe sie daher auch nicht gemeldet.
Sie schreiben von diversen Life-Auftritten im Gasthof Hagen. Diesen Gasthof gibt es nicht. Möglicherweise meinen Sie das Gasthaus zur Hagenbachklamm, in dem wir immer wieder zu Volksmusik-Stammtischen einladen, ohne Eintritt, ohne Noten, ohne festgelegte Mitwirkende und ohne festgelegtes Programm. Auch dort gilt das oben Geschriebene vollinhaltlich.
Mir ist bekannt, dass Gasthäuser, in denen immer wieder Hintergrundmusik oder ähnliches läuft, für diese Musikberieselung einen Pauschalvertrag mit der AKM haben müssen, in dem auch das sogenannte „Gästemusizieren“ inbegriffen ist. Für meine Freunde und die Mitglieder meines Vereines kann ich garantieren, dass tatsächlich nur ungeschützte Musik aufgeführt wird. Falls andere Gäste dort in das Geschehen eingreifen, kann ich dies nicht garantieren. Ich nehme aber an, dass dies unter den Passus „Gästemusizieren“ fällt und daher ebenfalls nicht meldepflichtig bzw. entgeltpflichtig ist.
Wir spielen nie einen der oft als „Volksmusik“ bezeichneten volkstümlichen Schlager, die ja alle der AKM gemeldet sind. Es gibt einige wenige Volksmusik-Werke, die zu meinen Aufführungen passen würden, aber der AKM gemeldet sind. Da in Österreich Entgeltpflicht gilt, auch wenn nur ein einziges pflichtiges Werk aufgeführt wird, spielen wir derartige Werke einfach nicht, zum Schaden der Komponisten, die der AKM beigetreten sind. Ich meine, das ist schade, es gibt aber derart viele AKM-freie Werke, dass wir auf diese wenigen gern verzichten können. 
Sehr geehrte Frau Wagensonner, ich ersuche Sie, mir mitzuteilen ob ich recht habe oder ob in meiner Argumentation irgendwo ein Denkfehler steckt.

Hochachtungsvoll
Franz Fuchs
Buchberggasse 63
A 3400 Klosterneuburg

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